Händler aufgepasst: Verpassen Sie nicht, das ELV-Akzeptanz-Logo wechseln.

Ab dem 1. April 2017 müssen alle Händler das bisher bekannte Logo für die Akzeptanz des Elektronischen Lastschriftverfahrens mit Stift, symbolisierter Karte und den beiden „ec“-Buchstaben austauschen. Warum? Mastercard beansprucht nun die Markenrechte für das „ec“-Zeichen für sich und somit ist die weitere Verwendung des bisher allseits bekannten Logos untersagt. Ab April müssen aber nicht nur stationäre Ladengeschäfte dieses Logo an allen erdenklichen Stellen austauschen, sondern auch Online-Shop-Betreiber, die das Logo beispielsweise auf der Warenkorb-Seite verwenden.

Damit aber auch in Zukunft Händler ein kostenloses Logo nutzen können, hat der Handelsverband Deutschland ein lizenzfreies Logo und Styleguides gestaltet.Vorlagen und weitere Hilfsmittel für das neue Logo finden Sie hier.

Zu beachten ist lediglich die Einhaltung der Brand-Guideline.

Am besten tauschen Sie das alte Logo also direkt durch das neue Logo und sind auf der sicheren Seite.

Altes versus neues Logo für die Akzeptanz des ELV